ADT
Therapeutische / Pädagogische
Besuchshundeausbildung
Die Begleithundeausbildung ist mit individuellem Programm auf Nachfrage möglich! Bei Interesse bitte melden unter: akademie-der-therapiehunde@t-online.de
Auch eine Anfrage über unser Kontaktformular auf der Homepage ist möglich.
Die Besuchshundeausbildung können Menschen unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation absolvieren.
Besuchshunde sind keine Therapiehunde!
Sie begleiten beruflich oder ehrenamtlich zum Beispiel in Kindergärten, Schulen oder Pflegeheime. Dort ist es ihre Hauptaufgabe den Menschen Freude zu bereiten. Dieses schaffen sie durch positive Interaktionen mit den Menschen z.B. sich streicheln lassen oder kleine Tricks vorzuführen.
Vorrausetzungen:
• Der Besuchshund sollte sich freundlich und offen gegenüber den Menschen und anderen Tieren zeigen
• Sich von fremden Menschen anfassen lassen
• Ein gutes Grundgehorsam mitbringen
• Je nach Einsatzbereich sich nicht von Rollstühlen, Gehhilfen oder andere Reizen verunsichern lassen
• Er sollte nicht zu ängstlich oder unsicher sein
• Eine hohe Stressresistenz haben gegen Umweltreize
• Gesund sein und einen aktuellen Impfschutz vorweisen
Die Ausbildung beinhaltet folgende Themen:
• Ausdrucksverhalten Hund
• Lerntheorie Hund
• Stressbewältigung
• Erste Hilfe
• Zoonosen
• Recht und Versicherungen
• Pädagogik
• Der Hund im Einsatz - Praxistraining
• Abschlussprüfung - Zertifizierung
Vor Beginn der Ausbildung durchlaufen alle Hunde einen Eignungstest bezüglich Wesensfestigkeit und Eignung für den gewünschten Tätigkeitsbereich

Wodurch zeichnet sich die Ausbildung beim ADT aus:
Inhalte
- Fachbezogene Kenntnisse im Hundeverhalten
- Erkennen von schwierigen/stressigen Situationen und der damit richtige Umgang (Ursachen und Umgang für Stress im tiergestützen Berufseinsatz) Vorbereitung, Planung eines Besuchshundeeinsatzes
- Hoher Praxisanteil
- Rechtliche Hintergründe
- Zoonosen
Breit aufgestelltes Dozenten Team bestehend aus:
- Hund/Mensch-Team Ausbilder/Hundetrainer
- Therapeutisches/Pädagogisches Dozententeam
- Rechtsanwältin für Hunderecht
Voraussetzungen
- Die Besuchshundeausbildung können Menschen unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation absolvieren.
- Ihr Hund sollte mindestens 9 Monate alt sein.

